Dienstgrade und Funktionen

Hier möchten wir ihnen die Dienstgrade der Freiwilligen Feuerwehr in Nordrhein-Westfalen vorstellen. Die Dienstgrade und deren Beförderungsvoraussetzungen richten sich nach der Landesverordnung Freiwillige Feuerwehr NRW. So sind zum Beispiel bestimmte Lehrgänge erfolgreich zu absolvieren und/oder eine bestimmte Anzahl an aktiven Dienstjahren zu erlangen. Der Dienstgrad „Stadtbrandinspektor/-in“ wird in Bonn nicht vergeben, da hier eine Berufsfeuerwehr existiert, deren Amtsleiter auch gleichzeitig Leiter der Freiwilligen Feuerwehr ist.

Die Dienstgrade werden als Schulterklappen auf Diensthemd und -jacke getragen.

fma Feuerwehrmannanwärter (FMA) / Feuerwehrfrauanwärterin (FFA)
 fm  Feuerwehrmann/-frau (FM / FF)
 ofm  Oberfeuerwehrmann/-frau (OFM / OFF)
 hfm  Hauptfeuerwehrmann/-frau (HFM / HFF)
 ubm  Unterbrandmeister*in (UBM)
 bm  Brandmeister*in (BM)
 obm  Oberbrandmeister*in (OBM)
 hbm  Hauptbrandmeister`*in (HBM)
 bi  Brandinspektor*in (BI)
 boi  Brandoberinspektor*in (BOI)

Für die vom Leiter der Feuerwehr übertragenen Funktionen gibt es ergänzend zum Dienstgrad folgende Kennzeichnungen auf den Schulterklappen:

Löscheinheitsführer*in
stellv. Löscheinheitsführer*in
Jugendfeuerwehrwart*in sowie Stellvertreter*in
Sprecher*in der Freiwilligen Feuerwehr (gewählte Vertretung aller freiwilligen Löscheinheiten gegenüber dem Leiter der Berufsfeuerwehr)
stellv. Sprecher*in der Freiwilligen Feuerwehr
Stadtjugendfeuerwehrwart*in sowie Stellvertreter*in
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