Hier möchten wir ihnen die Dienstgrade der Freiwilligen Feuerwehr in Nordrhein-Westfalen vorstellen. Die Dienstgrade und deren Beförderungsvoraussetzungen richten sich nach der Landesverordnung Freiwillige Feuerwehr NRW. So sind zum Beispiel bestimmte Lehrgänge erfolgreich zu absolvieren und/oder eine bestimmte Anzahl an aktiven Dienstjahren zu erlangen. Der Dienstgrad „Stadtbrandinspektor/-in“ wird in Bonn nicht vergeben.
Die Dienstgrade werden als Schulterklappen auf Diensthemd und -jacke getragen.
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Feuerwehrmannanwärter (FMA) / Feuerwehrfrauanwärterin (FFA) |
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Feuerwehrmann/-frau (FM / FF) |
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Oberfeuerwehrmann/-frau (OFM / OFF) |
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Hauptfeuerwehrmann/-frau (HFM / HFF) |
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Unterbrandmeister*in (UBM) |
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Brandmeister*in (BM) |
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Oberbrandmeister*in (OBM) |
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Hauptbrandmeister`*in (HBM) |
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Brandinspektor*in (BI) |
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Brandoberinspektor*in (BOI) |
Für die vom Leiter der Feuerwehr übertragenen Funktionen gibt es ergänzend zum Dienstgrad folgende Kennzeichnungen auf den Schulterklappen:
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Löscheinheitsführer*in |
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stellv. Löscheinheitsführer*in |
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Jugendfeuerwehrwart*in sowie Stellvertreter*in |