Hier möchten wir ihnen die Dienstgrade der Freiwilligen Feuerwehr in Nordrhein-Westfalen vorstellen. Die Dienstgrade und deren Beförderungsvoraussetzungen richten sich nach der Landesverordnung Freiwillige Feuerwehr NRW. So sind zum Beispiel bestimmte Lehrgänge erfolgreich zu absolvieren und/oder eine bestimmte Anzahl an aktiven Dienstjahren zu erlangen. Der Dienstgrad „Stadtbrandinspektor/-in“ wird in Bonn nicht vergeben, da hier eine Berufsfeuerwehr existiert, deren Amtsleiter auch gleichzeitig Leiter der Freiwilligen Feuerwehr ist.
Die Dienstgrade werden als Schulterklappen auf Diensthemd und -jacke getragen.
Feuerwehrmannanwärter (FMA) / Feuerwehrfrauanwärterin (FFA) | |
Feuerwehrmann/-frau (FM / FF) | |
Oberfeuerwehrmann/-frau (OFM / OFF) | |
Hauptfeuerwehrmann/-frau (HFM / HFF) | |
Unterbrandmeister*in (UBM) | |
Brandmeister*in (BM) | |
Oberbrandmeister*in (OBM) | |
Hauptbrandmeister`*in (HBM) | |
Brandinspektor*in (BI) | |
Brandoberinspektor*in (BOI) |
Für die vom Leiter der Feuerwehr übertragenen Funktionen gibt es ergänzend zum Dienstgrad folgende Kennzeichnungen auf den Schulterklappen:
Löscheinheitsführer*in | |
stellv. Löscheinheitsführer*in | |
Jugendfeuerwehrwart*in sowie Stellvertreter*in | |
Sprecher*in der Freiwilligen Feuerwehr (gewählte Vertretung aller freiwilligen Löscheinheiten gegenüber dem Leiter der Berufsfeuerwehr) | |
stellv. Sprecher*in der Freiwilligen Feuerwehr | |
Stadtjugendfeuerwehrwart*in sowie Stellvertreter*in |